Park-Ticket Innenstadt Wein & Kunst

Gegen Vorbestellung eines Sonder-Parkscheins können alle teilnehmenden Veranstaltungs-Beschicker ihren Transporter / Pkw während der Dauer der Veranstaltung in der gesamten Kurzparkzone der Innenstadt dauerhaft abstellen. Wir werden wieder bestimmte Parkplätze für euch reservieren lassen.

Ablauf:

  1. Formular unter auf dieser Seite vollständig ausfüllen und abschicken bis 14. August!
  2. ihr erhaltet von der Stadt Linz eine entsprechende Rechnung
  3. diese Rechnung so schnell wie möglich bezahlen (eine Bezahlung im Nachhinein ist nicht möglich!!!)
  4. ihr könnt von 28. August ab 08.00 Uhr bis 3. September 19.00 Uhr in der kompletten Innenstadt (Kurzparkzone) dafür parken (es ist nicht nötig eine Wagenkarte oder sonstiges im Fahrzeug zu hinterlegen)

Angaben des Magistrat der Landeshauptstadt Linz – Abgaben und Steuern | Parkraumbewirtschaftung
4041 Linz, Hauptstraße 1-5 / Standort Gruberstraße

Wir möchten Sie vorab auf die geänderte Rechtslage beim Parken in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone informieren. Es gilt seit 2021 explizit auch für Linz eine geänderte Rechtsprechung in Bezug auf Halte- und Parkverbote. Dies bedeutet, dass bspw. für Veranstaltungen beantragte Halte- und Parkverbote nur nach der StVO eine straßenrechtliche Bewilligung darstellen, jedoch die gebührenrechtliche Seite getrennt davon zu ahnden ist. So ist diese Verkehrsfläche für bestimmte Nutzer*innen durch das Halte- und Parkverbot freigehalten, dennoch müssen diese Parkgebühr entrichten.

Damit Veranstalter nicht laufend Parkscheine lösen müssen, besteht seit kurzem die Möglichkeit bei nachgewiesener Teilnahme an einer gem. § 43 StVO behördlich genehmigten Veranstaltung iSd § 2 Z 1 des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz die erforderliche Parkgebühr pauschal vorab zu entrichten; sog. Pauschalierungsvereinbarung.

Dazu geben der jeweilige Teilnehmer uns bitte folgende Daten bekannt:

  • Rechnungsadresse
  • Kennzeichen bzw. Kennzeichenliste
  • Gewünschte Dauer der Pauschalierung (Mindestdauer bzw. kleinste Einheit ist eine Woche)

Ablauf: Ansuchen – Prüfung und Eingabe, sowie Rechnungszugang – Zahlung – Zahlungszuordnung – am nächsten Tag Freischaltung im System und damit Gültigkeit.

Die Kontrolle durch die Parkgebührenaufsichtsorgane erfolgt übers Kennzeichen weshalb nichts hinter der Windschutzscheibe angebracht werden muss.

Die betreffenden mehrspurigen KFZ können dann damit in der gesamten gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt werden – also nicht nur im temporären Halte- und Parkverbot.

Sonder-Parkschein Stadt Linz
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